Erklärung zur Barrierefreiheit

für www.notar-vetter.at |Stand: 30. Januar 2026
Die Notariatskanzlei Dr. Michael Vetter von der Lilie ist bemüht, die Website www.notar-vetter.at im Einklang mit den nationalen und europäischen Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Konformitätsstufe AA teilweise vereinbar. Teilweise vereinbar bedeutet, dass einige Teile des Inhalts die Barrierefreiheitsstandards nicht vollständig erfüllen.

Nicht barrierefreie Inhalte

1.1.1 Nicht-Text-Inhalt (A): Das Firmenlogo und einige Grafiken verfügen derzeit nicht über alternative Texte für Screenreader-Nutzer.
1.4.3 Kontrast (Minimum) (AA): In einigen Bereichen der Website, insbesondere bei Textbereichen mit beigem/braunem Hintergrund, wird das geforderte Kontrastverhältnis von 4.5:1 nicht erreicht.
1.3.5 Eingabezweck identifizieren (AA): Formularfelder verfügen nicht über Autocomplete-Attribute.
2.5.3 Label im Namen (A): Das mobile Navigationsmenü verfügt nicht über ein zugängliches Label für assistive Technologien.
2.1.1 Tastatur: Alle Funktionen müssen mit der Tastatur bedienbar sein.
2.4.1 Blöcke umgehen: Wiederkehrende Inhaltsblöcke sollen übersprungen werden können.
2.4.11 Fokus nicht verdeckt (Minimum): Der Tastaturfokus darf nicht durch andere Inhalte verdeckt werden.
3.3.1 Fehlererkennung: Eingabefehler müssen erkannt und beschrieben werden.
3.3.3 Fehlerempfehlung: Wenn möglich, sollen konkrete Hinweise zur Fehlerkorrektur gegeben werden.
3.3.4 Fehlervermeidung (rechtlich, finanziell, Daten): Wichtige Eingaben brauchen Prüf-, Korrektur- oder Bestätigungsmoeglichkeiten.
3.3.7 Redundante Eingabe: Bereits eingegebene Informationen sollen nicht unnötig erneut verlangt werden.
3.3.8 Barrierefreie Authentifizierung (Minimum): Authentifizierung darf nicht von schwer lösbaren kognitiven Aufgaben abhängen.
4.1.2 Name, Rolle, Wert: Name, Rolle und Zustand von Bedienelementen müssen programmatisch verfügbar sein.
4.1.3 Statusmeldungen: Statusmeldungen müssen von assistiven Technologien erkannt werden können.

 

Teilweise erfüllte Kriterien:

1.3.1 Info und Beziehungen (A): Die semantische HTML-Struktur ist vorhanden, jedoch nicht durchgängig konsistent implementiert.
1.4.4 Textgröße ändern (AA): Text ist grundsätzlich skalierbar, jedoch kommt es bei 200% Zoom zu Layout-Problemen.
2.4.4 Linkzweck (im Kontext) (A): Einige Links verwenden unspezifische Texte wie "hier" oder "mehr".
2.4.7 Fokus sichtbar (AA): Der Browser-Standard-Fokus ist vorhanden, jedoch in manchen Bereichen schwer erkennbar.
4.1.2 Name, Rolle, Wert (A): Standard-HTML-Elemente sind vorhanden, jedoch fehlen ARIA-Labels bei benutzerdefinierten Komponenten wie Cookie-Banner und eingebetteten Maps.

Unverhältnismäßige Belastung

Nicht zutreffend. Die identifizierten Barrieren sind technisch behebbar und stellen keine unverhältnismäßige Belastung dar.

Ausnahmen
Eingebettete Inhalte von Drittanbietern (Google Maps) liegen teilweise außerhalb unserer Kontrolle. Wir bemühen uns jedoch, Alternativen bereitzustellen und die Anbieter zur Verbesserung der Barrierefreiheit zu ermutigen.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 30. Januar 2026 erstellt und basiert auf einer Selbstbewertung durch die Werbeagentur Praxmarer nach den Anforderungen der WCAG 2.2.
Wir sind bestrebt, die Barrierefreiheit dieser Website kontinuierlich zu verbessern. Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, können Sie uns gerne kontaktieren: office@notar-vetter.at. In diesem Fall beschreiben Sie bitte kurz das Problem und führen die URL der betroffenen Website oder des Dokuments an. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.